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Evangelische Kirche: Sterbehilfe-Urteil stärkt Rechtssicherheit

Hannover (epd). Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) begrüßt, dass durch das Sterbehilfe-Urteil des Bundesgerichtshofs das Recht des Patienten auf die Umsetzung seines Willens gestärkt wird. Die Entscheidung trage zu einer größeren Rechtssicherheit bei Ärzten, Pflegepersonal und Angehörigen bei, heißt es in einer EKD-Stellungnahme, die am Freitag in Hannover veröffentlicht wurde. Darin lehnt die evangelische Kirche zugleich Lockerungen bei den gesetzlichen Regelungen zur Tötung auf Verlangen entschieden ab.

In dem am Vormittag verkündeten Grundsatzurteil zur Sterbehilfe stärkte das Gericht den selbstbestimmten Willen von Patienten. Die Behandlung von unheilbar erkrankten und selbst nicht mehr entscheidungsfähigen Patienten dürfe jederzeit abgebrochen werden, wenn der Patient dies zuvor so geäußert oder veranlasst hat, entschieden die Richter in Karlsruhe. Dieser Behandlungsabbruch entspreche keiner Tötung auf Verlangen und sei eine Form der zulässigen passiven Sterbehilfe.

Nach Auffassung der christlichen Ethik gebe es keine Verpflichtung zur Lebensverlängerung um jeden Preis und auch kein ethisches Gebot, die therapeutischen Möglichkeiten der Medizin bis zum Letzten auszuschöpfen, argumentiert die EKD. Einen Menschen sterben zu lassen, sei bei vorher verfügtem Patientenwillen nicht nur gerechtfertigt, sondern geboten. Zur Endlichkeit des Lebens gehöre auch, das Herannahen des Todes zuzulassen, wenn die Zeit dafür gekommen sei.

Hingegen sei die gezielte Tötung eines Menschen in der letzten Lebensphase aus christlicher Sicht ethisch nicht vertretbar, auch wenn dies ausdrücklich gewünscht werde, heißt es in der kirchlichen Stellungnahme weiter. Gesetzliche Regelungen und gesellschaftliche Konventionen, die der Tötung auf Verlangen oder der Beihilfe zur Selbsttötung den Weg ebneten, seien ein Irrweg. Dies lehnten die christlichen Kirchen entschieden ab: “Sie werden sich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass an den bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Tötung auf Verlangen festgehalten wird und keine Lockerung erfolgt.”

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