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	<title>Evangelisch-lutherische Kirche Burghausen &#187; EKD</title>
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	<description>Burghausen ● Haiming ● Mehring / Öd</description>
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		<title>Evangelische Kirche: Sterbehilfe-Urteil stärkt Rechtssicherheit</title>
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		<pubDate>Sat, 26 Jun 2010 22:12:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>michaeljaeger</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Hannover (epd). Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) begrüßt, dass durch das Sterbehilfe-Urteil des Bundesgerichtshofs das Recht des Patienten auf die Umsetzung seines Willens gestärkt wird. Die Entscheidung trage zu einer größeren Rechtssicherheit bei Ärzten, Pflegepersonal und Angehörigen bei, heißt es in einer EKD-Stellungnahme, die am Freitag in Hannover veröffentlicht wurde. Darin lehnt die evangelische [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hannover (epd). Die Evangelische  Kirche in Deutschland (EKD) begrüßt, dass durch das Sterbehilfe-Urteil  des Bundesgerichtshofs das Recht des Patienten auf die Umsetzung seines  Willens gestärkt wird. Die Entscheidung trage zu einer größeren  Rechtssicherheit bei Ärzten, Pflegepersonal und Angehörigen bei, heißt  es in einer EKD-Stellungnahme, die am Freitag in Hannover veröffentlicht  wurde. Darin lehnt die evangelische Kirche zugleich Lockerungen bei den  gesetzlichen Regelungen zur Tötung auf Verlangen entschieden ab.</p>
<p>In dem am Vormittag verkündeten Grundsatzurteil zur Sterbehilfe  stärkte das Gericht den selbstbestimmten Willen von Patienten. Die  Behandlung von unheilbar erkrankten und selbst nicht mehr  entscheidungsfähigen Patienten dürfe jederzeit abgebrochen werden, wenn  der Patient dies zuvor so geäußert oder veranlasst hat, entschieden die  Richter in Karlsruhe. Dieser Behandlungsabbruch entspreche keiner Tötung  auf Verlangen und sei eine Form der zulässigen passiven Sterbehilfe.</p>
<p>Nach Auffassung der christlichen Ethik gebe es keine Verpflichtung  zur Lebensverlängerung um jeden Preis und auch kein ethisches Gebot, die  therapeutischen Möglichkeiten der Medizin bis zum Letzten  auszuschöpfen, argumentiert die EKD. Einen Menschen sterben zu lassen,  sei bei vorher verfügtem Patientenwillen nicht nur gerechtfertigt,  sondern geboten. Zur Endlichkeit des Lebens gehöre auch, das Herannahen  des Todes zuzulassen, wenn die Zeit dafür gekommen sei.</p>
<p>Hingegen sei die gezielte Tötung eines Menschen in der letzten  Lebensphase aus christlicher Sicht ethisch nicht vertretbar, auch wenn  dies ausdrücklich gewünscht werde, heißt es in der kirchlichen  Stellungnahme weiter. Gesetzliche Regelungen und gesellschaftliche  Konventionen, die der Tötung auf Verlangen oder der Beihilfe zur  Selbsttötung den Weg ebneten, seien ein Irrweg. Dies lehnten die  christlichen Kirchen entschieden ab: &#8220;Sie werden sich auch in Zukunft  dafür einsetzen, dass an den bestehenden gesetzlichen Regelungen zur  Tötung auf Verlangen festgehalten wird und keine Lockerung erfolgt.&#8221;</p>
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